Monatliche Verbrauchskosten
Wie bei Ihrer Stromrechnung zahlen Sie auch für die Wärmeversorgung monatliche Abschläge. Diese setzen sich aus zwei Komponenten zusammen:
1. Grundpreis (GP)
Der Grundpreis richtet sich nach der Wärmelieferleistung in kW und wird gemäß dem aktuellen Preisblatt berechnet.
Unser aktuelles Preisblatt finden Sie hier.
2. Arbeitspreis (AP)
Der Arbeitspreis entsteht durch Ihren tatsächlichen Wärmeverbrauch für Heizung und Warmwasser. Die Zähler werden automatisch ausgelesen. Im Kundenportal (den Login zum Portal finden Sie oben rechts unter Login /Anmeldung als Menüpunkt) können Sie Ihren monatlichen Verbrauch einsehen; die Jahresabrechnung zeigt Ihnen zudem durchschnittliche Verbrauchswerte, mit deren Hilfe Sie Ihren eigenen Verbrauch besser einordnen können.
Wegfall des CO₂-Preises
Der CO₂-Preis basiert – wie der Arbeitspreis – auf Ihrer verbrauchten Wärmemenge. Er fällt an, weil für das Zuheizen mit Erdgas und Heizöl CO₂-Zertifikate benötigt werden.
Mit dem geplanten Bau der zweiten Tiefengeothermie-Dublette steigert die AFK-Geothermie GmbH den Anteil regenerativer Wärme deutlich. Dadurch sinkt der CO₂-Preis langfristig sinken und der Arbeitspreis stabiler und unabhängiger von fossilen Energieträgern werden.

Abrechnung – einfach und transparent
Als Kundin oder Kunde der AFK-Geothermie GmbH zahlen Sie – wie auch bei Strom oder Wasser – jeden Monat einen festen Abschlag für Ihre Wärmelieferung.
Die Höhe dieses Abschlags basiert auf den voraussichtlichen Jahreskosten für das kommende Verbrauchsjahr. Grundlage dafür ist in der Regel Ihr Verbrauch aus dem letzten Jahr oder, falls noch keine Daten vorliegen, eine Schätzung anhand vergleichbarer Gebäude.
Sie möchten Ihren monatlichen Abschlag anpassen?
Das geht ganz bequem über unser Kundenportal oder per E-Mail an:
waermeabrechnung@afk-geothermie.de
Wie berechnet sich der Wärmepreis?
Die Wärmepreise der AFK-Geothermie GmbH werden jährlich anhand klar definierter Preisgleitklauseln angepasst. Diese Formeln sind im Preisblatt festgelegt und gesetzlich vorgeschrieben. Sie sorgen dafür, dass die Preise sowohl die realen Kosten der Wärmeerzeugung als auch die Entwicklungen des Wärmemarkts fair und transparent abbilden.
Was ist die Preisgleitklausel?
Die Preisgleitklausel passt den Fernwärmepreis an die Entwicklung bestimmter Indizes an – zum Beispiel für Strom, Erdgas, Heizöl, Investitionsgüter, Löhne oder CO₂-Zertifikate. So wird der Preis jedes Jahr an die tatsächlichen Rahmenbedingungen der AFK-Geothermie GmbH angepasst.
Die wichtigsten Grundsätze:
Kostenorientiert: Die Preisgleitklausel berücksichtigt Energieträger (Strom, Gas, Heizöl), Investitionen, Löhne und Marktpreise. Sie kann zu Preissteigerungen oder Preissenkungen führen. Sowohl für das Jahr 2025 als auch für 2026 ergaben sich daraus Preissenkungen bei der AFK-Geothermie.
Planbar: Die Preise werden jährlich im Voraus festgelegt, sind also deutlich kalkulierbarer als Öl-, Gas- oder Holzpreise.
Transparent: Alle verwendeten Indizes stammen vom Statistischen Bundesamt und sind für jeden einsehbar.
Rechtssicher: Die Preisgleitklauseln entsprechen vollständig den gesetzlichen Vorgaben.
Nachvollziehbare Basis: Die Preise der AFK-Geothermie GmbH wurden 2008 festgelegt und seitdem mit Preisgleitklauseln verändert. Aktuell werden im Preisblatt die Grund- und Arbeitspreise mit dem Bezugszeitraum Oktober 2020 bis September 2021 als Basispreise verwendet, gleiches gilt für die Basisindizes. Basispreise und Indizes sind in den Preisgleitklauseln mit „0“ gekennzeichnet. Die aktuellen Preise werden mit Indizes des Vorjahres (Oktober 2024 – September 2025 bestimmt.
Wie berechnet sich der Grundpreis (GP)?
Der Grundpreis deckt die Bereitstellung der Wärmelieferleistung ab – unabhängig von Ihrem tatsächlichen Verbrauch. Er richtet sich nach Ihrer vereinbarten Wärmelieferleistung.
Die jährliche Anpassung ergibt sich aus drei Indizes mit folgender Gewichtung:
· Investitionsgüter: 69,43 %
· Strom: 6,23 %
· Löhne: 24,34 %
Daraus ergibt sich folgende Formel:
GP = GP₀ × (0,0623 × Str/Str₀ + 0,6943 × InvestGKB/InvestGKB₀ + 0,2434 × Lohn/Lohn₀)
Die zur Preisänderung zum 01.01.2026 verwendeten Indizes finden Sie in unserem aktuellen Preisblatt [Link einfügen].
Wie berechnet sich der Arbeitspreis (AP)?
Der Arbeitspreis ist der Preis für die verbrauchte Wärmemenge (in €/MWh bzw. ct/kWh). Er orientiert sich an den variablen Kosten der Wärmeversorgung und an Marktpreisen.
Der Bezugszeitraum für den Basispreis ist aktuell Oktober 2020 bis September 2021.
Gewichtung der relevanten Preisentwicklungen:
· Heizöl (HEL): 6,27 %
· Strom: 8,07 %
· Erdgas: 37,06 %
· Wärmemarkt: 48,6 %
Daraus ergibt sich folgende Formel:
AP = AP₀ × (0,0627 × HEL/HEL₀ + 0,0807 × Str/Str₀ + 0,3706 × Gas/Gas₀ + 0,486 × Wärme/Wärme₀)
Die zur Preisänderung zum 01.01.2026 verwendeten Indizes finden Sie in unserem aktuellen Preisblatt.
Verwendete Indizes
Für die Preisberechnung nutzt die AFK-Geothermie GmbH öffentlich einsehbare Indizes des Statistischen Bundesamts (Basiszeitraum: Oktober 2020 – September 2021). Abgebildet werden u. a. die Märkte für Erdgas, Strom, Heizöl, Wärme, Investitionsgüter und Löhne. Die entsprechenden Codes ermöglichen die Einsicht direkt bei Destatis.
>> Indizes zur Berechnung der Preisanpassung zum 01.01.2026
Zur besseren Vergleichbarkeit finden Sie unsere Preise auch auf www.waermepreise.info.
Auf die Aktualität der Vergleichspreise hat die AFK-Geothermie GmbH keinen Einfluss.
Änderung der Preisgleitklausel 2026 – so wirken sich die neuen Werte auf Ihre Wärmepreise aus
Ab dem 01.01.2026 passt die AFK-Geothermie GmbH die Wärmepreise gemäß Preisgleitklausel an. Dabei steigt der Grundpreis (GP) leicht an, während der Arbeitspreis (AP) sinkt. Zudem übernimmt die AFK-Geothermie GmbH künftig den CO₂-Preis vollständig, sodass dieser für Sie entfällt. Das Ergebnis: Die Wärmepreise 2026 liegen insgesamt unter denen von 2025.
Wie verändern sich die Preise?
Grundpreis (GP) 2026 vs. 2025
| Grundpreis (GP) | 2026 | 2025 |
|---|---|---|
| bis 15 kW | 709,93 € | 696,23 € |
| für jedes weitere kW bis 100 kW | 47,33 €/kW | 46,42 €/kW |
| für jedes weitere kW ab 100 kW | 39,75 €/kW | 38,98 €/kW |
Der Anstieg des Grundpreises ergibt sich aus höheren Baukosten- und Lohnindizes, die sich direkt auf Instandhaltung und Netzbetrieb auswirken.
Arbeitspreis (AP) 2026 vs. 2025
| Arbeitspreis (AP) | 2026 | 2025 | |
|---|---|---|---|
| bis 500 MWh/a | 137,09 €/MWh (= 13,709 ct/kWh) |
|
|
| zuzüglich für jede weitere MWh ab 500 MWh/a |
107,79 EUR/MWh (= 10,779 ct/kWh) |
111,31 EUR/MWh (=11,131 ct/kWh) |
Arbeitspreis (AP)
Der Arbeitspreis sinkt durch den Wechsel auf den Index „Erdgas ohne CO₂“. Dadurch reduziert sich der AP um 3,16 €/MWh brutto.
| Name | 2026 | 2025 |
|---|---|---|
| CO₂-Preis | MWh | CO₂-Preis brutto | CO₂-Preis brutto |
| 100 % Rabatt | 0,00 €/kW (= 0,00 ct/kWh) |
8,15 €/MWh (=0,815 ct/kWh) |

Wegfall des CO₂-Preises
Ab 2026 zahlen alle Kundinnen und Kunden keinen CO₂-Preis mehr. Dieser wird vollständig durch die AFK-Geothermie GmbH übernommen.
Ihre Entlastung im Jahr 2026
Durch die Kombination aus sinkendem Arbeitspreis und vollständiger Übernahme des CO₂-Preises entstehen Entlastungen von insgesamt rund 850.000 Euro gegenüber 2025. Ein durchschnittlicher Haushalt spart dadurch etwa 14 Euro pro Monat.
Warum wurde der Gas-Index gewechselt?
Der Aufsichtsrat der AFK-Geothermie GmbH hat am 10.11.2025 beschlossen, den bisherigen Erdgas-Index durch den Index „Erdgas ohne CO₂“ zu ersetzen. Ziel ist ein CO₂-freier Wärmepreis für Kundinnen und Kunden. Der Wechsel wirkt sich preissenkend aus und reduziert die Arbeitspreise ab 2026.

Was kostet mich der Anschluss?
Für Ihren Anschluss an die Fernwärme fallen einmalig bestimmte Kosten an. Regelmäßige Wartungs-, Reparatur- oder Instandhaltungskosten entfallen für Sie – diese übernimmt die AFK-Geothermie GmbH.
Wie berechnet sich der Anschlusspreis?
Hausanschlusskosten (HAK)
Die Hausanschlusskosten werden pauschal nach Ihrer Anschlussleistung berechnet.
Liegt die benötigte Trassenlänge auf Ihrem Grundstück über 10 Metern oder werden zusätzliche Leistungen notwendig, gilt hierfür das jeweils aktuelle Preisblatt.
Baukostenzuschuss (BKZ)
Der Baukostenzuschuss ist Ihr einmaliger Beitrag zum Netzausbau des Fernwärmenetzes.
Die Höhe des BKZ richtet sich ebenfalls nach der vereinbarten Anschlussleistung (kW) gemäß Preisblatt.
Mögliche Zusatzleistungen
Je nach Grundstück oder Gebäude können weitere Arbeiten erforderlich sein, z. B.:
· Verlängerte Leitungswege
· Zusätzliche Mauerdurchbrüche
· Entfernen von Hindernissen
· Wiederherstellung befestigter Flächen nach der Verlegung
Unsere Servicetechniker und Ingenieure prüfen bereits bei der Objektaufnahme, ob solche Zusatzleistungen erforderlich sind und informieren Sie frühzeitig und transparent.
Alle Details auf einen Blick
Eine vollständige Übersicht aller Kosten sowie der enthaltenen Leistungen finden Sie in unserem Preisblatt .

Sie möchten Ihre aktuellen Heizkosten vergleichen?
Berechnen Sie hier, wie sich der Geothermie-Anschluss im Vergleich zu Ihrem jetzigen Heizsystem auswirkt.
Ihre häufigsten Fragen zum Thema Preise
Werfen Sie einen Blick in unsere FAQs, in denen wir auf Ihre häufigsten Fragen zum Thema Preiszusammensetzung und -entwicklung eingehen.
Standortabfrage
Sie möchten wissen, ob ein Anschluss an das Fernwärmenetz für Ihr Haus möglich ist? Mit einer einfachen Online-Standortabfrage finden Sie es heraus.

Unser Team unterstützt Sie
gerne persönlich:
info@afk-geothermie.de
+49 (89) / 189 39 99 - 10
Am Claim 2, 85609 Aschheim

Kontakt
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen zum Thema Anschlussmöglichkeiten?
Schreiben Sie uns eine Nachricht







