Fragen & Antworten (FAQ) Wärmepreise:

Uns erreichen aktuell viele schriftliche und auch telefonische Anfragen zu den Abschlägen und zu der Preisentwicklung. Um unseren Kundenservice zu entlasten und für Sie längere Wartezeiten bis zur Beantwortung der Anfragen zu vermeiden, geben wir Antworten auf die häufigsten Fragen.

Abschlagszahlungen 2024

Wir erhalten aktuell viele Anrufe zu den gestiegenen Abschlägen. Folgend möchten wir den Anstieg erklären:

Die AFK-Geothermie GmbH hat zum 1.1.2024 außerordentlich die Preise gesenkt, dennoch sind die monatlichen Abschlagszahlungen gestiegen. Warum?

Trotz Preisanstieg zum 1.10.2023 – wir haben darüber berichtet – hat die AFK die Abschläge für den Zeitraum 1.10.2023 bis 31.12.2023 aufgrund der Wärmepreisbremse nicht erhöht. Der Anstieg lag bei durchschnittlich ca. 40%, die Senkung zum 1.1.2024 lag bei ca. 3%. Diese Erhöhung seit der letzten Abschlagsänderung spiegelt sich nun erstmalig in den monatlichen Zahlungen wider.

Zudem ist leider die Wärmepreisbremse der Bundesregierung nicht in das Jahr 2024 verlängert worden, die im Jahr 2023 die Abschläge monatlich gesenkt hat.

Bereits eingerechnet ist auch, dass ab März 2024 wieder ein Mehrwertsteuersatz von 19% (anstatt 7%) für Fernwärme fällig sein wird.

Können sich die AFK-Wärmepreise auch wieder erholen?

Die nächste Überprüfung der Wärmepreise wird zum 31.12.2024 stattfinden. Sinken bis dahin die vertraglichen Indizes weiterhin, so ist die AFK verpflichtet die Wärmepreise dementsprechend zu senken. Die AFK-Geothermie GmbH kann zu konkreten Entwicklungen der Wärmepreise in der Zukunft keine Prognosen machen. Im Wesentlichen beziehen sich die AFK-Preisgleitklauseln auf die Entwicklungen in den Bereichen Energie, Löhne, Dienstleistungen und Investitionsgüter. Diese Märkte werden von vielen Faktoren beeinflusst, wie uns besonders die letzten Jahre gezeigt haben.

Sollten Sie weitere Fragen zu Ihrem Abschlag haben oder diesen ändern wollen, bitten wir Sie eine E-Mail an folgende Adresse zu senden: waermeabrechnung@afk-geothermie.de

Ihre AFK-Geothermie GmbH

Hinweis zu den EU-Bekanntmachungen „Geothermiebohrungen Aschheim Th3 und Th4“

Nach endgültiger Festlegung der Zeitplanung ist der Endtermin für den Eingang der Teilnahmeanträge der 31.01.2024, wie auch im Änderungsformular der EU-Bekanntmachung dargestellt. Die EXCEL-Formulare können als Teilnahmeantrag genutzt werden.

Die Platzverhältnisse am Bohrplatz sind dem Lageplan zu entnehmen:

Hinweis zu den EU-Bekanntmachungen „Geothermiebohrungen Aschheim Th3 und Th4“:

Es ist ein zweistufiges Verfahren:

In der momentan laufenden Teilnahmephase ist es nur erforderlich, dass alle interessierten Unternehmen innerhalb der Teilnahmefrist einen Teilnahmeantrag mit allen in der EU-Bekanntmachung geforderten Angaben und Nachweisen einreichen. Formblätter o.ä. sind dafür vom Auftraggeber nicht vorgegeben.

Danach folgt die Verhandlungsphase: die Auftragsunterlagen, die derzeit noch erstellt werden, werden erst nach Ablauf der Teilnahmefrist an die Unternehmen versendet, die einen erfolgreichen Teilnahmeantrag gestellt haben.

Der Auftraggeber wird in den nächsten Tagen eine Verlängerung der Teilnahmefrist bekanntgeben, um allen interessierten Unternehmen genug Zeit für die Erstellung der Teilnahmeanträge zu gewähren. Außerdem werden auf dieser Internetseite weitere Einzelheiten veröffentlicht, insbesondere Angaben zu den örtlichen Verhältnissen am Bohrplatz.

Preisanpassung zum 1. Oktober 2023

Die AFK-Geothermie GmbH ist vertraglich verpflichtet einmal jährlich die Wärmepreise zu überprüfen und anzupassen. Zum 1. Oktober 2023 ergab dies wiederholt eine Preiserhöhung. Diese wird jedoch zu einem großen Teil vom Staat zunächst übernommen.

Ab wann werden die Preise angepasst?

Zum 1. Oktober 2023

Wie hoch wird die Preisanpassung sein?

Die Wärmepreise erhöhen sich durchschnittlich um ca. 40%.  Der Staat übernimmt jedoch durch die Wärmepreisbremse (voraussichtlich bis April 2024) für 80% des Wärmeverbrauchs die Kosten aus dem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis oberhalb des Schwellwerts 9,5 ct/kWh brutto.

Ein Rechenbeispiel:

Für ein Einfamilienhaus mit 15 kW Anschlussleistung und einem Verbrauch von 17.000 kWh bedeutet die Preisanpassung zum 01.10.2023 eine jährliche Mehrbelastung von 198,37 € (gerechnet auf 12 Monate mit Wärmepreisgrenze). Jeder Kunde wird von der AFK mit einem individuellen Schreiben über die nächsten Abrechnungsschritte informiert. Bei Wegfall der Wärmepreisgrenze werden wir die Kunden erneut individuell informieren.

Warum steigen die AFK-Wärmepreise und die Gaspreise sind am Sinken?

Als Wärmversorger ist man verpflichtet seine Preise mit einer Preisgleitklausel anzupassen. Die Indizes stammen von Statistischen Bundesamt und beziehen sich bei der AFK immer auf das Vorjahr. Die Preisanpassung „hinkt“ also immer dem tatsächlichen Wärmemarkt hinterher. Alle Preisgleitklauseln und Indizes sind unserem Preisblatt zu entnehmen.

Können sich die AFK-Wärmepreise auch wieder erholen?

Die nächste Überprüfung der Wärmepreise wird voraussichtlich zum 31.12.2024 stattfinden. Sinken bis dahin die vertraglichen Indizes, so ist die AFK verpflichtet die Wärmepreise dementsprechend zu senken. Die AFK-Geothermie GmbH kann zu konkreten Entwicklungen der Wärmepreise in der Zukunft keine Prognosen machen. Im Wesentlichen beziehen sich die AFK-Preisgleitklauseln auf die Entwicklungen in den Bereichen Energie, Löhne, Dienstleistungen und Investitionsgüter. Diese Märkte werden von vielen Faktoren beeinflusst, wie uns besonders die letzten Jahre gezeigt haben.

Mit freundlichen Grüßen

AFK-Geothermie GmbH

Bund deckelt den Arbeitspreis bei Fernwärme

Das „Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz“ ist in Kraft getreten. Auch AFK-Kunden werden durch die Preisdeckelung entlastet.

Für den Bereich der Fernwärme sieht das Gesetz vor, dass der Arbeitspreis (brutto) für 80% des prognostizierten Jahresverbrauches auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt wird. Die restlichen 20 % werden über den vertraglich vereinbarten Preis abgerechnet, d.h. gemäß aktuell gültigem Preisblatt. Wärme zu sparen senkt also auch die Energiekosten während der Dauer der Wärmepreisbremse!

Finanziert werden die Entlastungen aus Mitteln des Bundes.

Die Preisbremse wird ab März 2023 greifen, wobei die Monate Januar und Februar rückwirkend berücksichtigt werden. Die Umsetzung erfolgt durch die AFK, unsere Kunden müssen von sich aus nichts weiter unternehmen. Wir informieren Sie schriftlich über die neuen Abschlagszahlungen.

Weitere Informationen finden Sie HIER auf der Internetseite der Bundesregierung.

Soforthilfe für Fernwärmekunden – Auch Kunden der AFK Geothermie GmbH profitieren

Die Bundesregierungen hat sich auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, das Bürger bei den Energiekosten entlasten soll. Für Wärmekunden kommt nun – neben der Mehrwertsteuersenkung – der nächste Schritt: Die Dezember-Soforthilfe.

Von der Soforthilfe profitieren alle AFK-Kunden, die einen Wärmeliefervertrag haben (Stand 1.12.2022) und deren Jahresverbrauch 1,5 Mio. kWh Wärme nicht überschreitet (Ausnahme bei Vermietung sowie bei staatlichen, staatlich anerkannten oder gemeinnützigen Einrichtungen des Bildungs-/Wissenschafts- und Forschungsbereichs).

Es ist gesetzlich geregelt, wie hoch die Dezember-Soforthilfe durch die Bundesregierung ist: 120% der geleisteten Abschlagszahlung vom September 2022. Sollten Sie im September noch keine Wärme bezogen haben, so erfolgt eine Schätzung des Abschlages. Die AFK Geothermie GmbH ermittelt und beantragt die individuelle Entlastung der Kunden gesammelt. Sollten Sie das Lastschriftverfahren gewählt haben, so wird der Dezemberabschlag 2022 nicht eingezogen. Sollten Sie Ihre Abschläge überweisen, so bitten wir Sie den Dezemberabschlag nicht zu überweisen.

Für die Beantragung muss die AFK Geothermie GmbH folgende Kundendaten übermitteln: Angabe einer E-Mail-Adresse oder einer Telefonnummer, Postanschrift des Kunden, Abschlagszahlung des Kunden für September 2022.

Mit freundlichen Grüßen
AFK-Geothermie GmbH

Gasumlage und Mehrwertsteuer

Liebe AFK-Kunden,

kürzlich haben wir Sie über die Einführung des Gasumlagenpreises informiert sowie das Preisblatt zum 1. Oktober 2022 veröffentlicht. Dabei sind wir davon ausgegangen, dass die Gasbeschaffungsumlage (EnWG §26) in Höhe von 2,419 ct/kWh (netto) von der Bundesregierung eingeführt wird. Aufgrund der Medienberichterstattung ist davon aktuell nicht auszugehen und wird in diesem Fall selbstverständlich unseren Kunden auch nicht in Rechnung gestellt.

Die sogenannte Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 ct/kWh (netto) sowie die Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,390 ct/kWh (netto) werden dagegen voraussichtlich erhoben. Dementsprechend müssen wir diese Umlagen weiterhin an unsere Kunde weiterreichen. Wir informieren Sie in Kürze in unserem Preisblatt über die aktualisierte Höhe des Gasumlagenpreises.

Die Bundesregierung hat verkündet, dass der Mehrwertsteuersatz für Fernwärmelieferungen ab dem 1. Oktober von 19 auf 7 Prozent sinkt, befristet bis zum 31. März 2024. Dementsprechende Anpassungen werden Sie mit Ihrer nächsten Abschlagsrechnung erhalten.

Ihre AFK-Geothermie

Interessieren Sie sich für einen Wärmenetzanschluss?

Leider können wir aktuell keine weiteren Anfragen für Wärmenetzanschlüsse annehmen.

Die AFK Geothermie GmbH hat aufgrund der Vielzahl der Anfragen das diesjährige Bauvolumen stark erhöht, so dass die Wärmeerzeugungskapazitäten schon früher erweitert werden müssen als geplant. Die Erfüllung der neuen Anforderungen an Wärmeversorger und die Bedeutung der Versorgungssicherheit der Wärmekunden sind der AFK Geothermie GmbH enorm wichtig.

Die AFK Geothermie GmbH arbeitet deshalb mit Hochdruck an der Erweiterung der erneuerbaren Wärmeerzeuger, um Interessenten auch künftig wieder Wärmenetzanschlüsse anbieten zu können.

Sobald Anfragen wieder möglich sind, werden wir es hier bekannt geben.

BEKANNTMACHUNG der AFK-Geothermie GmbH über die Fernwärmepreise in den Gemeinden Aschheim, Feldkirchen und Kirchheim

die AFK-Geothermie GmbH macht hiermit die ab 01.10.2022 bis 30.09.2023 gültigen Fernwärmepreise (Nettopreise) gemäß § 3 des Preisblattes Fernwärmeversorgung der AFK-Geothermie GmbH öffentlich bekannt:

Das AFK Preisblatt wurde angepasst.


Stellungnahme zum Artikel „AFK-Geothermie soll sich selbst finanzieren – Erste Gespräche mit Investor“

Am 11.03.2022 wurde der Artikel „AFK-Geothermie soll sich selbst finanzieren – Erste Gespräche mit Investor“ auf der Internetseite www.merkur-online.de veröffentlicht.

Im Folgenden nimmt die Geschäftsführung der AFK-Geothermie GmbH Fr. Dr. Serdjuk-Mayer hierzu Stellung:

Es wurden von der AFK-Geothermie in der Feldkirchener Gemeinderatssitzung keine langfristigen Ausbaupläne vorgestellt. Bislang wird auf das Bundesförderprogramm effiziente Wärmenetze gewartet. Erst mit dem Wissen über Details des Förderprogramms sollen konkrete Pläne vorgestellt werden. Frau Dr. Serdjuk-Mayer bewertet dieses Förderprogramm als Chance für die Weiterentwicklung der AFK-Geothermie GmbH, da sowohl Bohrung als auch Netzbau gefördert werden sollen, allerdings geknüpft an anspruchsvolle Bedingungen. Voraussichtlich wird ein Umbau des Energiesystems auf 100% Erneuerbare Energien notwendig. Das Förderprogramm liegt aktuell zur Freigabe bei der EU und die AFK hofft auf einen schnellen Startschuss.

Zur Finanzierung dieser anspruchsvollen Aufgabe prüft die AFK-Geothermie GmbH alle Möglichkeiten, immer in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat. Die konkreten Pläne zum weiteren Ausbau sollen dieses Jahr den Gemeinderäten aus Aschheim, Feldkirchen, Kirchheim gemeinsam vorgestellt werden.

Der Wärmepreis der AFK-Geothermie GmbH entwickelt sich anhand der im Preisblatt veröffentlichten Preisgleitklausel. Dementsprechend wirken sich die Preisentwicklungen fossiler Brennstoffe nur anteilig auf den Wärmepreis aus. Auch Lohn- und Baukosten beeinflussen den Wärmepreis.