Wie berechnet sich der Wärmepreis?
Im Preisblatt der AFK-Geothermie sind die Preisänderungsformeln – sogenannte Preisgleitklauseln – festgelegt, mit denen jährlich die Wärmepreise angepasst werden. Das Ziel der Preisgleitklauseln ist es, sowohl die tatsächlichen Kostenstrukturen der Wärmeerzeugung als auch die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen für Erzeuger und Verbraucher zu berücksichtigen. Die Preisgleitklausel ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen. Diese Regelung soll Fairness für Verbraucher gewährleisten und gleichzeitig die Zukunftsfähigkeit des Fernwärmesystems sicherstellen.
Was ist die Preisgleitklausel?
Die Preisgleitklausel berücksichtigt die Entwicklung verschiedener Indizes, z. B. für Erdgas, Strom oder Investitionsgüter mit unterschiedlicher Gewichtung, um möglichst exakt die Rahmenbedingungen der AFK-Geothermie abzubilden.
Informieren Sie sich im Folgenden nicht nur über die Formeln im Detail, sondern auch über die einzelnen Indizes:
1) Die Preisgleitklausel ist ein Mechanismus, der den Fernwärmepreis an unsere eigenenKostenfaktorenwie zum Beispiel Energieträger (Strom, Gas Heizöl), CO₂-Zertifikate, Investitionskosten, Löhne und denWärmemarktanpasst. Das Ziel der Preisgleitklausel ist es, sowohl die tatsächlichen Kostenstrukturen der Wärmeerzeugung als auch die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen für Erzeuger und Verbraucher zu berücksichtigen. Sie sorgt für Fairness für Verbraucher und die Zukunftsfähigkeit des Fernwärmesystems.
2) Die Preise werden jährlich im Voraus festgelegt, was ihn im Gegensatz zu Öl, Gas und Holzprodukten gut kalkulierbar macht.
3) Die Klauseln wirken in beide Richtungen – sie können zu Preiserhöhungen oder -senkungenführen. Zum 01.01.2025 ergab sich daraus eine Preissenkung bei der AFK-Geothermie.
4) Die verwendeten Indizes werden vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht, sind transparent und für jeden zugänglich.
5) Die Preisgleitklauseln der AFK-Geothermie GmbH erfüllen die gesetzlichen Vorgaben und sorgen für Transparenz.
6) Die Preise der AFK-Geothermie GmbH wurden 2008 festgelegt und seitdem mit Preisgleitklauseln verändert. Aktuell werden im Preisblatt die Grund- und Arbeitspreise mit dem Bezugszeitraum Oktober 2020 bis September 2021 als Basispreise verwendet, gleiches gilt für die Basisindizes. Basispreise und Indizes sind in den Preisgleitklauseln mit „0“ gekennzeichnet. Die aktuellen Preise werden mit Indizes des Vorjahres (Oktober 2023 – September 2024) bestimmt.
Wie berechnet sich der Grundpreis (GP)?
Der Grundpreis (GP) entsteht für die Bereitstellung der Wärmelieferleistung und ist unabhängig von der abgenommenen Wärmemenge. Er bemisst sich nach der Höhe der vereinbarten Wärmelieferleistung.
Die Anpassung des Grundpreises wird durch die Entwicklung von drei Indices mit unterschiedlicher Gewichtung vorgegeben. Diese beeinflussen vor allem die Fixkosten der Wärmeerzeugung. Die Entwicklung des Index der Investitionsgüter beeinflusst die Anpassung zu 69,43 % (Invest GKB). Die Entwicklung des Stromindex (Str) wirkt mit 6,23 % auf die Grundpreisentwicklung. Die Veränderung des Lohnindex (Lohn) mit 24,34 %. Daraus ergibt sich folgende Formel:
GP= GP0 * (0,623 Str/Str0 + 0,6943 * InvestGKB/InvestGKB0 + 0,2434* Lohn/Lohn0)
Wie berechnet sich der Arbeitspreis (AP)?
Der Arbeitspreis (AP) ist der Preis für die abgenommene Wärmemenge in €/MWh oder in ct/kWh. Die Entwicklung des Arbeitspreises wird durch die variablen Kosten der Wärmeversorgung sowie durch den Wärmemarkt beeinflusst. Der Bezugszeitraum für den Basispreis ist aktuell Oktober 2020 bis September 2021.
So liegt der Anteil der preislichen Entwicklung bei 6,27 % in Bezug auf leichtes Heizöl (HEL), bei 8,07 % für Strom (Str) und bei 37,06 % für Erdgas (Gas). Die preisliche Entwicklung des Wärmemarktes gehen mit 48,6 % in die Preisänderung ein. Daraus ergibt sich folgende Formel:
AP=AP0 * (0,0627 HEL/HEL0 + 0,0807 Str/Str0 + 0,3706 Gas/Gas0 +0,486 Wärme/Wärme0)
Für die Preisanpassung zum 01.01.2025 wurden folgende Indices verwendet. Eine Übersicht finden Siehier.
Wie berechnet sich der CO₂-Preis?
Da die AFK-Geothermie zur Wärmeerzeugung neben der geothermische Wärme auch mit Erdgas und leichtem Heizöl unterstützen muss, fallen CO₂-Emissionen an, die ausgeglichen werden müssen. Die Zertifikate, die durch den Anteil der geothermischen und regenerativen Wärmeerzeugung ausgegeben werden, werden von der Gesamtemission in Abzug gebracht.
Die Preisberechnung berücksichtigt den Einkaufpreis von CO₂-Zertifikaten, die ermittelten CO₂-Emissionen sowie die kostenlos zugeteilten CO₂-Zertifikate. Dies drückt sich in folgender Formel aus:
CO₂-Preis = EEX * (CO₂-Emissionen – kostenlose Zertifikate)
EEX entspricht dem Durchschnittspreis der in EUR/t CO₂ der veröffentlichten Ecarbix-Werte für das vorangegangene Kalenderjahr.
CO₂-Emissionen entsprechend aller erzeugter MWh der durch die AFK-Geothermie erzeugten Wärmeleistung.
Kostenlose Zertifikate entsprechen den erhaltenen Zertifikaten für regenerativ erzeugter Wärme aus dem vorausgegangenen Kalenderjahr.
Folgende Indices finden Anwendung:
Zur Vergleichbarkeit sind die Preise der AFK-Geothermie auf der Plattform waermepreise.info für Sie hinterlegt.
Wie hat sich der Wärmepreis entwickelt?

Abbildung bezieht sich auf einen 15 kW-Vollanschluss und einem jährlichen Verbrauch von 15.000 kWh (15 MWh).