Anschlusskosten:

Für Ihren Anschluss an das Fernwärmenetz fallen einmalig folgende Kosten an:

Hausanschlusskosten (HAK):

Das sind die Kosten, die zur Verlegung der Fernwärmetrasse (Vor und Rücklauf), beginnend ab Ihrer Grundstückgrenze bis zum Ort der Fernwärmeübergabestation innerhalb Ihres Gebäudes entstehen, wobei im Paket Fernwärmeanschluss 10 Meter Trasse auf unbefestigter Fläche enthalten sind. Die Hausanschlusskosten sind eine Einmalzahlung, welche sich aus der Höhe der Anschlussleistung (kW) ergibt und nach dem jeweils gültigen Preisblatt errechnet wird.

Baukostenzuschuss (BKZ):

Dies ist ein Beitrag zum allgemeinen Netzausbau des Fernwärmenetzes. Ebenso wie die Hausanschlusskosten ist der Baukostenzuschuss eine Einmalzahlung und ergibt sich aus der Anschlussleistung (kW) anhand des gültigen Preisblatts.

Mehraufwand:

Diese Kosten entstehen durch zusätzlich notwendige Leistungen, wie beispielsweise weitere Mauerdurchbrüche im Anschlussgebäude, zusätzliche Leitungslängen über die im Vertrag inkludierten 10 Meter Trassenlänge hinaus oder auch die Wiederherstellung von befestigten Oberflächen nach der Verlegung der Fernwärmeleitung auf Ihrem Grundstück. Diese Kosten können, müssen aber nicht anfallen. Bereits bei der Objektaufnahme vor Ort können wir Ihnen mit relativer Sicherheit mitteilen, ob und welche Kosten durch Mehraufwand für Sie entstehen können. Der Preis dieser Einmalzahlung und richten sich nach Art und Umfang der zusätzlich benötigten Positionen und wird gemäß des gültigen Preisblattes berechnet.

Eine genaue Aufstellung der Kosten und der inkludierten Leistungen finden Sie in unserem Preisblatt.

Verbrauchskosten:

Die Verbrauchskosten fallen monatlich an und bestehen aus zwei Komponenten:

Grundpreis (GP):

Der Grundpreis richtet sich nach der Höhe der Wärmelieferleistung und wird nach dem jeweils gültigen Preisblatt berechnet. Der Grundpreis ist ein jährlicher Fix-Betrag, welcher in monatlichen Abschlägen abgerechnet wird.

Arbeitspreis (AP):

Der Arbeitspreis bezieht sich auf die bezogene Wärmemenge (in kWh). Basis dafür ist die Jahresabrechnung des Vorjahres, welche die AFK Geothermie GmbH immer zum Preisblattwechsel (jeweils zum 30.09.) erstellt. Hierbei wird der geeichte Wärmemengenzähler in der Wärmeübergabestation ausgelesen. Basierend auf Ihren tatsächlichen Verbrauchswerten wird der monatliche Abschlag dann entsprechend angepasst. Für das erste Bezugsjahr schätzen unsere Mitarbeiter bei Ihrem Vor-Ort-Termin die benötigte Wärmemenge und damit die Höhe der monatlichen Abschlagskosten bestmöglich.

Die Summe aus Grundpreis und Arbeitspreis ergibt Ihren monatlichen. Eine genaue Aufstellung der Kosten und der inkludierten Leistungen finden Sie in unserem Preisblatt.