Häufige Fragen

Zusätzliche Ausgaben kommen nur dann auf Sie zu, wenn die Länge der Hausanschlussleitung von Ihrer Grundstücksgrenze bis zur Wärmeübergabestation 15 Meter überschreitet oder besondere Erschwernisse vorliegen (z. B. befestigte Flächen). Eine Aufstellung dieser Kosten finden Sie im Preisblatt der AFK.

Der Einbau der Wärmeübergabestation sowie deren Wartung, ggf. Reparatur und ein evtl. notwendiger Ersatz gehen grundsätzlich auf Kosten der AFK. Alle Investitionen und Unterhaltskosten, die nach der Wärmeübergabestation, auf der sogenannten Sekundärseite entstehen, trägt der Kunde.

Eine schematische Darstellung der Eigentums- und Wartungsgrenzen eines Hausanschlusses finden Sie in der Anlage 1 des Anschluss- und Wärmelieferungsvertrags.

Ihr Heizungsbauer demontiert zunächst Ihre vorhandene Anlage. Die AFK verlegt die Fernwärmeleitungen und montiert die Wärmeübergabestation, danach verbindet Ihr Heizungsbauer den Vor- und Rücklauf Ihrer Anlage (Heizung und Warmwasserbereitung) mit unserer Wärmeübergabestation.

Sie leisten eine Anzahlung von 75 Prozent nach Vertragsabschluss. Die endgültige Abrechnung erfolgt dann nach Fertigstellung Ihres Hausanschlusses.

Der Wärmepreis besteht aus Grundpreis und Arbeitspreis. Der Grundpreis ist abhängig von der Anschluss- bzw. Wärmelieferleistung (z. B. 15 kW). Der Arbeitspreis ist abhängig von Ihrem tatsächlichen Verbrauch (z. B. 15 MWh pro Jahr). Weitere Preisanteile (Mess- oder Abrechnungspreis o. ä.) gibt es nicht.

Wenn Sie eine Wärmelieferleistung von bis zu 15 kW haben und weniger als 11 MWh im Jahr verbrauchen, wird Ihr Verbrauch automatisch nach dem günstigeren Kleinverbrauchertarif abgerechnet. Die Preise für diesen sind im Preisblatt dargestellt.

Die Ablesung erfolgt mittels Fernauslesung durch ein Glasfaserkabel, welches zusammen mit den Fernwärmeleitungen verlegt wird.

Einmal jährlich wird der Wärmepreis anhand einer sogenannten Preisgleitklausel überprüft und zum 1. Oktober eines Jahres angepasst. Dabei kann der Wärmepreis sinken, unverändert bleiben oder steigen. Abhängig ist dies von diversen Indizes, die vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht werden. Die Preisgleitklausel ist transparent im Preisblatt dargestellt.

Mit unserer geothermischen Fernwärme können Sie alle bisherigen Formen der Warmwasserbereitung weiterhin betreiben, also sowohl Fußboden- als auch Heizkörperheizungen, Trink- und Brauchwassererwärmung oder auch eine Schwimmbadheizung. Die Wärmeübergabestation, die Sie bei einem Anschluss an das Fernwärmenetz als Ersatz für Ihren bisherigen Heizkessel erhalten, erlaubt gleichzeitigen Betrieb und Regelung von verschiedenen Warmwasserkreisläufen.

Sofern Ihr Warmwasserboiler getrennt vom Heizkessel installiert ist, können Sie ihn auch weiterhin verwenden. Falls Boiler und Heizkessel in einem Gerät zusammengefasst sind, ist die Installation eines Boilers zusätzlich zur Wärmeübergabestation notwendig.

Die AFK sichert dem Kunden zu, im Sommer mindestens eine Vorlauftemperatur von 70 °C und im Winter mindestens 80 °C zur Verfügung zu stellen. Der Kunde erhält also in jedem Fall genügend Wärme für Heizzwecke, Warmwasserbereitung und mögliche andere Nutzungsarten. Dies ist auch in Punkt 15 der technischen Anschlussbedingungen dargestellt.  

Der Wärmeliefervertrag sieht vor, dass der Kunde seinen gesamten Wärmebedarf für Raumheizung, Wassererwärmung und weitere Zwecke aus dem Fernwärmenetz deckt. Als Kunde haben Sie jedoch das Recht, Ihren Wärmebedarf anteilig auch aus anderen, bestehenden Anlagen zu decken, sofern diese mit regenerativen Energiequellen betrieben werden. Dazu zählt auch Holz.

Wenn Ihre Heizungsanlage den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr entspricht, Sie aber beabsichtigen, sich an das Fernwärmenetz anschließen zu lassen, können Sie beim Landratsamt bis zum Zeitpunkt des Anschlusses eine Ausnahmegenehmigung für den weiteren Betrieb Ihrer Heizungsanlage beantragen. Ein Musterformular finden Sie hier.

Das Glasfaserkabel wird immer im Zuge eines Fernwärmeanschlusses mitverlegt. Die AFK nutzt dieses zur Fernwartung der Wärmeübergabestation und zur Zählerauslesung. Zusätzlich kann der Kunde die Glasfaseranbindung für Internet, Fernsehen und Telefonie über unseren Partner PYUR nutzen. Genauere Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt Internet.

In der Energiezentrale der AFK-Geothermie stehen noch weitere Energieerzeuger zusätzlich zur Geothermie bereit (siehe hierzu auch den Punkt Energieerzeugung). Unter anderem ein Redundanzkessel, der nur bei einem etwaigen Ausfall der Geothermie bzw. der Tauchkreiselpumpe zum Einsatz kommt. Sollte die Tauchkreiselpumpe zur Förderung des Thermalwassers ausfallen, übernimmt dieser Kessel die Leistung so lange, bis die vorgehaltene Ersatzpumpe eingebaut ist. Somit ist eine Wärmeversorgung immer gewährleistet.