Häufige Fragen

Zusätzliche Ausgaben kommen nur dann auf Sie zu, wenn die Länge der Hausanschlussleitung von Ihrer Grundstücksgrenze bis zur Wärmeübergabestation 10 Meter überschreitet oder besondere Erschwernisse vorliegen (z. B. befestigte Flächen). Eine Aufstellung dieser Kosten finden Sie im Preisblatt der AFK.

Der Einbau der Wärmeübergabestation sowie deren Wartung, Reparatur und gegebenenfalls eine Ersatzstellung, werden grundsätzlich von der AFK-Geothermie GmbH übernommen. Alle Investitionen und Unterhaltskosten, die nach der Wärmeübergabestation (interner Heizkreislauf etc.) entstehen, sind von der AFK-Übernahme ausgeschlossen.

Eine schematische Darstellung der Eigentums- und Wartungsgrenzen eines Hausanschlusses finden Sie in Anlage 1 Ihres Anschluss- und Wärmelieferungsvertrags mit der AFK-Geothermie GmbH.

Der von Ihnen beauftragte Heizungsbauer demontiert zunächst Ihre bestehende Heizungsanlage. Im Anschluss wird die AFK-Geothermie GmbH die Hausanschlussleitung an das Fernwärmenetz verlegen und die Wärmeübergabestation in Ihrem Heizungskeller montieren. Nach Fertigstellung durch die AFK, kann ihr Heizungsbauer den Vor- und Rücklauf Ihrer Anlage (Heizung und Warmwasserbereitung) mit der AFK-Wärmeübergabestation verbinden.

Nach Abschluss des Anschluss- und Wärmelieferungsvertrages fallen 75 % der vereinbarten Anschlusskosten an. Weitere 25 % nach Fertigstellung Ihres Hausanschlusses.

Der Wärmepreis besteht aus Grundpreis, Arbeitspreis und CO₂-Preis. Der Grundpreis richtet sich nach der Höhe der Wärmelieferleistung in kW und wird nach dem jeweils gültigen Preisblatt berechnet. Der Arbeitspreis bezieht sich auf Ihren tatsächlichen Wärmeverbrauch für Heizung und Warmwasser. Ebenfalls bezieht sich der CO₂-Preis auf Ihre tatsächlich verbrauchte Wärmemenge.

Die Ablesung der Zähler erfolgt für Sie automatisch durch die Fernauslesung.

Einmal pro Jahr wird der Wärmepreis anhand der sogenannten Preisgleitklausel überprüft und jeweils zum 01. Oktober angepasst. Dabei kann der Wärmepreis sinken oder steigen.

Mit unserer geothermischen Fernwärme können Sie alle bisherigen Formen der Warmwasserbereitung wie gewohnt betreiben. Dies gilt sowohl für Fußboden- als auch Heizkörperheizungen, Trink- und Brauchwassererwärmungen und Schwimmbadheizung. Die Wärmeübergabestation der AFK-Geothermie erlaubt den gleichzeitigen Betrieb und die Regelung von verschiedenen Warmwasserkreisläufen in Ihrem Haus.

Ja, das können Sie, sofern der Warmwasserboiler getrennt vom Heizkessel installiert ist. Für den Fall, dass Boiler und Heizkessel in einem Gerät zusammengefasst sind, ist die Installation eines neuen Boilers zusätzlich zur Wärmeübergabestation notwendig.

Die AFK-Geothermie GmbH sichert Ihnen in den Sommermonaten eine Vorlauftemperatur von mindestens 70 °C und in den Wintermonaten von 80 °C zu.

Wenn Ihre Heizungsanlage nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entsprechen sollte, dann wenden Sie sich gerne an uns. Über das Landratsamt München kann eine Sonderbetriebserlaubnis bis zum Anschlusszeitpunkt an das Fernwärmenetz der AFK-Geothermie beantragt werden.

Parallel zur Verlegung der Fernwärmeleitungen hat die AFK-Geothermie GmbH ein modernes Glasfasernetz installiert. Dieses ermöglicht die Fernwartung und Zählerstandsauslesung an den Wärmeübergabestationen. Gleichzeitig steht es allen Kundinnen und Kunden für Telekommunikation und Mediendienstleistungen auf höchstem technischen Niveau zur Verfügung. Bei einer Datenübertragungsrate von 1000 Megabit pro Sekunde bleiben in Sachen Telefonie, Internet und Kabelfernsehen keine Wünsche offen.

Im Falle einer Störung der Thermalwasserpumpe in der Energiezentrale der AFK-Geothermie GmbH stehen weitere Energieerzeuger bereit, die die Wärmeversorgung bei Ihnen stets aufrechterhalten.