Was kostet mich der Anschluss?

Folgende Aufstellungen fallen einmalig an. Wartungs,- Reparatur- oder Instandhaltungsausgaben gehören der Vergangenheit an!

Hausanschlusskosten (HAK):

Diese fallen pauschal für Sie je nach Anschlussleistung an. Sollte die Trassenlänge auf Ihrem Grundstück länger als 10 Meter sein oder andere Zusatzleistungen notwendig werden, fallen diese entsprechend dem jeweils gültigen Preisblatt an.

Baukostenzuschuss (BKZ):

Dies ist Ihr Beitrag zum allgemeinen Netzausbau des Fernwärmenetzes. So partizipieren Sie von der nahen Haupttrasse zu Ihrem Grundstück, wie andere von Ihrem Beitrag profitieren. Ebenso wie die Hausanschlusskosten ist der Baukostenzuschuss eine Einmalzahlung und ergibt sich aus der Anschlussleistung (kW) anhand des jeweils gültigen Preisblatts.

Zusatzleistungen:

Diese Leistungen können je nach Beschaffenheit Ihres Grundstückes und Gebäudes anfallen. Es handelt sich um beispielsweise längere Leitungslängen oder zusätzlich notwendige Mauerdurchbrüche. Auch das Entfernen von Hindernissen sowie die Wiederherstellung der befestigten Flächen nach der Leitungsverlegung können Zusatzleistungen auslösen. Bereits bei der Objektaufnahme Ihres Anschlusses können unsere qualifizierten Servicetechniker und Ingenieure mitteilen, ob und welche Zusatzleistungen für Ihren Fernwärmeanschluss notwendig sind.

Eine genaue Aufstellung der Kosten und der inkludierten Leistungen finden Sie in unserem Preisblatt.

Folgende Verbrauchkosten fallen monatlich an:

Genau wie bei Ihrer Stromrechnung fallen monatliche Abschlagszahlungen an. Diese bestehen aus drei Hauptkomponenten:

Grundpreis (GP):

Der Grundpreis richtet sich nach der Höhe der Wärmelieferleistung in kW und wird nach dem jeweils gültigen Preisblatt berechnet.

Arbeitspreis (AP):

Der Arbeitspreis bezieht sich auf Ihren tatsächlichen Wärmeverbrauch für Heizung und Warmwasser. Die Ablesung der Zählerstände erfolgt für Sie automatisch. Über das Kundenportal können Sie monatlich Ihren Verbrauch erfahren und mit der Jahresabrechnung erhalten Sie die Möglichkeit Ihren Verbrauch mengenmäßig einzuordnen.

CO₂-Preis:

Der CO₂-Preis bezieht sich genauso wie der Arbeitspreis auf Ihre tatsächlich verbrauchte Wärmemenge. Der CO₂-Preis ist derzeit notwendig, da die AFK-Geothermie für die Zuheizung mit Erdgas und Heizöl CO₂-Zertifikate kaufen und abgeben muss. Mit dem geplanten Bau der zweiten Tiefengeothermie-Dublette investiert die AFK-Geothermie in mehr Nachhaltigkeit. Diese ermöglicht mehr Thermalwasser zu fördern und somit den Anteil der regenerativen Wärme deutlich zu erhöhen. Der CO₂-Preis sinkt, aber auch der Arbeitspreis der Wärmeversorgung wird stabiler und unabhängiger von Marktschwankungen der fossilen Energieträger.

Die Summe aus Grundpreis und Arbeitspreis und CO₂-Preis ergibt Ihre monatliche Abschlagszahlung. Eine genaue Aufstellung der Kosten und der inkludierten Leistungen finden Sie in unserem jeweils gültigen Preisblatt.

Abrechnung:

Die AFK-Geothermie Kunden leisten jeden Monat für die Wärmelieferung eine Abschlagszahlung, wie beispielsweise auch bei Strom oder Wasser üblich. Hierfür werden die Jahreskosten für das nächste Verbrauchsjahr mit dem Jahresverbrauch des Vorjahres ermittelt oder anhand von vergleichbaren Objekten geschätzt. Möchten Sie Ihren monatlichen Abschlag verändern? Dann nutzen Sie unser Kundenportal oder schreiben eine E-Mail an waermeabrechnung@afk-geothermie.de

Ein Beispiel:

Vollanschluss eines Einfamilienhauses mit 15kW Anschlussleistung ohne Zusatzleistungen und einem jährlichen Verbrauch von 15.000 kWh (15 MWh)*

*durchschnittlicher Verbrauchswert im Versorgungsgebiet von einem Reihen- oder Einfamilienhaus